Klinisch-psychologische Diagnostik als Wahlpsychologe (für alle Kassen)

Ich biete klinisch-psychologische Diagnostik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Da ich beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologe geführt bin, werden von den Krankenkassen 80 Prozent der Honorarkosten (des Vertragstarifes) zurückerstattet. Da Wahlpsycholog:innen nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen können, muss zunächst das Honorar bezahlt werden und kann direkt danach bei der entsprechenden Krankenkasse zur raschen Refundierung eingereicht werden.


Voraussetzung ist die Zuweisung von einem Vertragsfacharzt/ einer Vertragsfachärztin (Neurologie/Psychiatrie, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendheilkunde), einem Vertragspsychotherapeuten/ einer Vertragspsychotherapeutin, einer Vertragseinrichtung oder einer eigenen Einrichtung eines Versicherungsträgers. Eine chefärztliche Genehmigung ist dann notwendig, wenn von einem/einer anderen Vertragsfacharzt/ Vertragsfachärztin, Wahlarzt/ Wahlärztin oder  Allgemeinmediziner/ Allgemeinmedizinerin zugewiesen wird. Für die Zuweisung muss eine präzise Fragstellung und eine Verdachtsdiagnose (am besten mit ICD-10 Code) enthalten sein, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer Krankheit vermutet wird.


Die klinisch-psychologische Diagnostik besteht aus:

  • Explorationsgesprächen
  • Anwendung verschiedener Verfahren je nach Fragestellung (Leistungs- und/oder Persönlichkeitstests)

        sowie

  • Befundbesprechung


Im Rahmen der Diagnostik werden vorliegende Probleme benannt und identifiziert. Eine sorgfältige und genaue Diagnostik ist bei psychischen Problemen maßgeblich am Behandlungserfolg beteiligt.  Je nach Fragestellung kommen unterschiedliche psychologische Tests zur Anwendung.