Psychologische Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie"
Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie ist lt. dem neuen Psychologengesetz (2013) §9 „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“. Diese Eignung wird in Form eines Anamnese- sowie Explorationsgesprächs und einer testpsychologischen Untersuchung festgestellt. Das Gutachten ist privat zu bezahlen und wird innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Termin fertiggestellt.
Für auszubildende Klinische Psycholog:innen biete ich ebenso Supervisions- sowie Selbsterfahrungsstunden an.